AD Promotion GmbH, Binzwiesstrasse 12, 8514 Amlikon
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der AD Promotion GmbH (nachfolgend „Agentur“) und ihren Kunden. Sie gelten für alle schriftlichen Verträge und gegenseitig abgesprochenen Leistungen, die zwischen der Agentur und dem Kunden vereinbart werden, sofern nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden.
Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen und Produkte, die von der Agentur angeboten und erbracht werden. Die Agentur ist spezialisiert auf ein breites Spektrum an Marketingdienstleistungen, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Strategie & Konzeption, Workshops & Trainings, Multimedia-Produktionen, Reporting & Analysen, Suchmaschinenwerbung, SEO, Content Marketing, Social Media Werbung, Social Selling, Community Betreuung, Employer Branding, Corporate Influencer, Website-Erstellung und -Betreuung.
Ein Vertrag kommt mit der Annahme des schriftlichen Angebots durch den Kunden zustande. Das Angebot der Agentur ist für die darin angegebene Gültigkeitsdauer bindend. Mit der Annahme (Bestätigung per E-Mail) des Angebots erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden.
Die Preise werden im Angebot festgelegt und können pro Stunde, pro Stück oder als Pauschalbetrag berechnet werden. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
Der Kunde verpflichtet sich, der Agentur alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Informationen, Zugänge zu Onlineplattformen und Materialien rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen. Die Agentur ist nicht verantwortlich für Verzögerungen oder Mängel, die aus der Nichteinhaltung dieser Pflichten resultieren.
Alle im Rahmen des Auftrags erstellten Werke (einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Texte, Bilder, Videos) bleiben grundsätzlich gemäss Schweizer Recht im Eigentum der Agentur. Eine ausdrückliche Übertragung muss schriftlich vereinbart werden.
Die Agentur haftet nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn. Die Haftung für direkte Schäden ist auf den Auftragswert beschränkt. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur.
Die Agentur verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten gemäss den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung zu behandeln. Einzelheiten zum Umgang mit personenbezogenen Daten sind in der separaten Datenschutzerklärung der Agentur festgelegt.
Bei Stornierung eines Workshops ohne Abmeldung bis vier Arbeitstage vor Durchführung durch den Kunden oder bei Nichterscheinen des Kunden zu einem vereinbarten Workshop trägt der Kunde die volle Verantwortung und die Kosten. Kann ein Workshop aufgrund von Umständen, die von der Agentur zu vertreten sind, nicht stattfinden, wird ein Ersatztermin vereinbart.
Die Agentur behält sich das Recht vor, bestimmte Inhalte abzulehnen, insbesondere solche, die diskriminierend sind, Hass fördern, oder urheberrechtlich geschützt sind und von der Agentur ohne entsprechende Berechtigung nicht verwendet werden dürfen.
Die Agentur kann Subunternehmer für die Erbringung bestimmter Leistungen einsetzen. Die Agentur bleibt in jedem Fall der Hauptansprechpartner für den Kunden. Es besteht keine Pflicht der Agentur, über Beauftragungen von Subunternehmern zu informieren.
Die Agentur behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist auf ad-promotion.ch einsehbar. Jede Offerte enthält einen Link zu den AGB. Die AGB sind integraler Bestand jeder Offerte der Agentur und werden durch die Annahme der Offertstellung ausdrücklich mitangenommen.
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur.
Für den Fall, dass die Agentur aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt (wie Naturkatastrophen, Krieg, Streiks) an der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten gehindert ist, wird die Agentur von diesen Pflichten für die Dauer der Behinderung befreit.